Pflegerische Maßnahmen, die examinierte Kranken- und Altenpfleger/innen in Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten durchführen.
Bei der Behandlungspflege ist immer die ärztliche Anordnung Voraussetzung.
- Wechseln und Anlegen von Verbänden
- Verabreichen von Sondennahrung und Sondenpflege
- Wundbehandlung
- Dekubitusbehandlung
- Injektionen (s.c. und i.m.)
- Pflege und Versorgung von Stomata (Anuspraeter, Urostoma)
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Katheterwechsel
- Anlegen von Kompressions- / Stützstrümpfen
- Verabreichen von Augen- und Ohrentropfen / Salben
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Einläufe, Klistiere
- Verabreichung von Inhalationen
- Schmerzpumpen Versorgung
- Absaugen im Nasen- und Rachenraum
- Portpflege
- Messen von Vitalwerten (BZ=Blutzucker, RR=Blutdruck; Puls und Temperatur)